Nutzerkreis

Wer kann die Online-Assistenten nutzen?

Die bei Anträgen und Anzeigen in Papierform üblichen Unterschriften unter den Formularen werden beim Digitalen Bauantrag durch die Authentifizierung der einreichenden Person mittels elektronischem Nutzerkonto (BayernID oder "Mein Unternehmenskonto") ersetzt. Nähere Informationen zu den Nutzerkonten finden Sie im Reiter "Nutzerkonten". 

Allerdings können die bei den Papierformularen üblichen Unterschriften mehrerer Personen (z.B. bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser, Bauherr, ggf. mehrere Bauherren, ggf. Vertreter der Bauherren) nicht durch die Authentifizierung jeder dieser Personen mittels Nutzerkonto ersetzt werden. Vielmehr kann sich aus technischen Gründen bei jedem Einreichvorgang immer nur eine Person authentifizieren.

Welche Person sich beim Einreichvorgang authentifizieren muss, hängt von den jeweiligen Online-Assistenten ab und wird auf deren Startseiten beschrieben. Entscheidend ist, auf wessen Identität es für die untere Bau- oder Abgrabungsaufsichtsbehörde maßgeblich ankommt. So hat sich etwa beim sog. "Hauptassistenten", mit dem insbesondere Bauanträge eingereicht werden, nicht der Bauherr, sondern der Entwurfsverfasser zu authentifizieren, da dieser für die meisten Vorhaben über die besondere Qualifikation der Bauvorlageberechtigung verfügen muss. Eine Baubeginnsanzeige kann hingegen auch der Bauherr selbst einreichen.

Nachfolgend eine Übersicht, wessen Authentifzierung die Online-Assistenten voraussetzen:

Bauantrag, Abgrabungsantrag, Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren (sog. "Hauptassistent"):

Entwurfsverfasser
Antrag auf Teilbaugenehmigung / Teilabgrabungsgenehmigung: Entwurfsverfasser
Anzeige der Beseitigung:

Bauherr, Vertretung der Bauherren, Qualifizierter Tragwerksplaner*

(* zwingend bei Beseitigung eines nichtfreistehenden Gebäudes, das an ein nicht verfahrensfreies Gebäude angebaut ist)

Antrag auf isolierte Abweichung, Befreiung, Ausnahme:

Bauherr, Vertretung der Bauherren

Baubeginnsanzeige:

Bauherr, Vertretung der Bauherren

Anzeige der Nutzungsaufnahme:

Bauherr, Vertretung der Bauherren

Kriterienkatalog: Tragwerksplaner
Verlängerungsantrag:

Bauherr, Vertretung der Bauherren

Vorbescheidsantrag: Entwurfsverfasser

Nachreichassistent*:

(* nur, wenn von der Bauaufsichtsbehörde angeboten)

Abhängig vom Vorgang, zu dem Unterlagen/Angaben nachgereicht werden.

Authentifizierung bei Bauvorhaben, die keine Bauvorlageberechtigung erfordern

Bei ausschließlich eine Nutzungsänderung beinhaltenden Bauvorhaben sowie bei Vorbescheidsanträgen müssen die Bauvorlagen nicht zwingend von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt werden. Dennoch setzen die Online-Assistenten die Authentifizierung des Entwurfsverfassers voraus.

Sollten Sie in diesen Fällen als Bauherr den Antrag selbst einreichen wollen, können Sie als (nichtbauvorlageberechtigter) Entwurfsverfasser auftreten. Authentifizieren Sie sich dazu selbst mit Ihrem Nutzerkonto und wählen Sie im Online-Assistenten auf der Seite "Entwurfsverfasser", in der Ihre Daten aus dem Nutzerkonto automatisch übernommen werden, bei der Abfrage der Bauvorlageberechtigung "keine Bauvorlageberechtigung" aus.