Antrag stellen

Was kann ich alles einreichen?

Der Digitale Bauantrag ermöglicht die digitale Einreichung der wesentlichen bau- und abgrabungsaufsichtlichen Anträge und Anzeigen. Dies sind insbesondere:

Bauanträge, Anträge auf Vorbescheid, Baubeginnsanzeigen, Anzeigen der Nutzungsaufnahme und Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung

Abgrabungsanträge, Anträge auf Vorbescheid, Anzeigen des Abgrabungsbeginns, Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung

Eine detaillierte Übersicht über die Anträge und Anzeigen, die Sie digital einreichen können, finden Sie in § 2 Abs. 1 Satz 1 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV).

Aufruf der Online-Assistenten

Die Einreichung digitaler Anträge und Anzeigen erfolgt beim Digitalen Bauantrag über elektronische Formulare, sog. Online-Assistenten.

Jede teilnehmende Behörde verfügt über ihre eigenen Online-Assistenten; d.h. die Zuordnung eines Antrags oder einer Anzeige zur zuständigen Behörde kann nicht durch entsprechende Angaben im Online-Assistenten selbst stattfinden, sondern erfolgt bereits über den Aufruf des "richtigen" Online-Assistenten.

Erreichbar sind die Online-Assistenten des Digitalen Bauantrags daher direkt über die Webseiten der ihn einsetzenden Behörden, oder über das BayernPortal.

Im BayernPortal kann eine Übersichtsseite aufgerufen werden, auf der alle Online-Assistenten der teilnehmenden Behörden verlinkt sind: Digitaler Bauantrag - Anträge und Anzeigen für Bauvorhaben oder Abgrabung online übermitteln

Wenn Sie auf dieser Seite den Ort des Bauvorhabens auswählen, werden Ihnen die verfügbaren Online-Verfahren der zuständigen Bauaufsichtsbehörde angezeigt. Werden keine Online-Verfahren angezeigt, sind diese bei der Behörde noch nicht verfügbar.

Ferner wird auch bei Aufruf der gewünschten Verwaltungsleistung (z.B. Bauvorhaben; Beantragung einer Baugenehmigung) und der Auswahl des Ortes, in dem das Bauvorhaben verwirklicht werden soll, der Link zum Online-Assistenten der zuständigen Behörde angezeigt:

Schaubild BayernPortal
© StMB

Teilnehmende Behörden

Der Digitale Bauantrag wird derzeit noch nicht von allen 135 Bauaufsichtsbehörden und 96 Abgrabungsbehörden angeboten. Der Kreis der teilnehmenden Behörden wird aber laufend erweitert, eine Auflistung finden Sie unter § 1 Abs. 2 und Abs. 3 Digitale Bauauntragsverordnung.

Lediglich folgende Bauaufsichts- bzw. Abgrabungsbehörden bieten den Digitalen Bauantrag derzeit noch nicht an:

Landratsämter

(Bauaufsichts- und Abgrabungsbehörden):

  • Miesbach
  • Miltenberg
  • Neu-Ulm

Kreisfreie Städte

(Bauaufsichts- und Abgrabungsbehörden):

  • Amberg
  • Ansbach
  • Coburg
  • Kaufbeuren
  • Memmingen

Große Kreisstädte

(Bauaufsichtsbehörden):

  • Dachau
  • Dillingen a.d.Donau
  • Dinkelsbühl
  • Donauwörth
  • Günzburg
  • Kulmbach
  • Landsberg am Lech
  • Marktredwitz
  • Neustadt b.Coburg
  • Neu-Ulm
  • Selb
  • Weißenburg i.Bay.

Delegationsgemeinden

(Bauaufsichtsbehörden): 

 

  • Burghausen
  • Feuchtwangen
  • Garmisch-Partenkirchen