Teilnehmende Behörden

Der Digitale Bauantrag wird noch nicht von allen Bauaufsichts- und Abgrabungsbehörden angeboten. Der Kreis der teilnehmenden Behörden wird laufend erweitert. Derzeit ist bereits der Zuständigkeitsbereich folgender Bauaufsichts- bzw. Abgrabungsbehörden umfasst:

Landratsämter

(Bauaufsichts- und Abgrabungsbehörden):

Aichach-Friedberg, Altötting, Amberg-Sulzbach, Ansbach, Aschaffenburg, Augsburg, Bad Kissingen, Bad Tölz-Wolfratshausen, Bamberg, Berchtesgadener Land, Cham, Dachau, Deggendorf, Donau-Ries, Ebersberg, Eichstätt, Freising, Freyung-Grafenau, Fürstenfeldbruck, Fürth, Garmisch-Partenkirchen, Günzburg, Hof, Kelheim, Kronach, Kulmbach, Lindau (Bodensee), Main-Spessart, Mühldorf a.Inn, München, Neumarkt i.d.Opf., Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Neustadt a.d.Waldnaab, Nürnberger Land, Oberallgäu, Ostallgäu, Passau, Pfaffenhofen a.d.Ilm, Regen, Regensburg, Rosenheim, Roth, Rottal-Inn, Schwandorf, Straubing-Bogen, Tirschenreuth, Traunstein, Unterallgäu, Weilheim-Schongau, Weißenburg-Gunzenhausen, Würzburg und Wunsiedel i.Fichtelgebirge.

Kreisfreie Städte

(Bauaufsichts- und Abgrabungsbehörden):

Aschaffenburg, Augsburg, Bamberg, Erlangen, Fürth, Ingolstadt, Kempten (Allgäu), Landshut, München, Nürnberg, Passau, Regensburg, Schwabach, Straubing und Weiden i. d. OPf..

Große Kreisstädte

(Bauaufsichtsbehörden):

Bad Kissingen, Bad Reichenhall, Eichstätt, Erding, Fürstenfeldbruck, Kitzingen, Neumarkt i.d.Opf., Nördlingen, Rothenburg ob der Tauber, Schwandorf und Traunstein.

Delegationsgemeinden

(Bauaufsichtsbehörden): 

Alzenau, Friedberg und Waldkraiburg.

 

Aufruf der Online-Assistenten

Jede teilnehmende Behörde verfügt über ihre eigenen Online-Assistenten; d.h. die Zuordnung eines Antrags oder einer Anzeige zur zuständigen Behörde kann nicht durch entsprechende Angaben im Online-Assistenten selbst stattfinden, sondern erfolgt bereits über den Aufruf des "richtigen" Online-Assistenten.

Erreichbar sind die Online-Assistenten des Digitalen Bauantrags daher direkt über die Webseiten der ihn einsetzenden Behörden.

Weiterhin sind die jeweiligen Online-Assistenten auch über das BayernPortal erreichbar. Bei Aufruf der gewünschten Verwaltungsleistung (z.B. Bauvorhaben; Beantragung einer Baugenehmigung) öffnet sich ein Ortsauswahlfenster. Hier kann der Ort ausgewählt werden, in dem das Bauvorhaben verwirklicht werden soll. Soweit die örtlich zuständige Behörde bereits den Digitalen Bauantrag anbietet, wird unter der Überschrift "Online-Verfahren & Formulare" der Link zu deren Online-Assistenten angezeigt:

Schaubild BayernPortal
© StMB

Zudem kann im BayernPortal eine Übersichtsseite aufgerufen werden, auf der alle Online-Assistenten der teilnehmenden Behörden verlinkt sind: Bauvorhaben oder Abgrabung - Anträge und Anzeigen online übermitteln

Wenn Sie den Ausfüllprozess zunächst lediglich testen wollen, können Sie unter dem Reiter "Online-Assistenten" auf Demo-Versionen zugreifen, bei denen keine Authentifizierung mittels Nutzerkonto erforderlich ist.